Lebenslagenerhebung 2018 der diakonischen Wohnungsnotfallhilfe belegt weitere Zuspitzung

„Wohnungslosigkeit und drohende Wohnungslosigkeit sucht sich niemand als Lebensform aus. Sie sind das Ergebnis gesellschaftlicher Probleme und Fehlentwicklungen. Dazu zählen insbesondere prekäre Arbeitsverhältnisse, viel zu wenig bezahlbarer Wohnraum, ein Unterstützungssystem (SGB II), das die materielle Existenz einschließlich der Wohnkosten nicht ausreichend deckt, sowie eine unzureichende Versorgung bei Krankheit. Weil Wohnungslosigkeit immer mehr zunimmt, – allein in unseren diakonischen Beratungsstellen haben sich die Fallzahlen in den letzten 15 Jahren verdoppelt – muss sich die künftige Regierungskoalition schwerpunktmäßig darum kümmern, drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern! Das ist eine Querschnittsaufgabe zu der es auch gehört, Armut zu bekämpfen und die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen in Sachsen endlich umzusetzen“, so Rotraud Kießling bei der Vorstellung des diakonischen Lebenslagenberichtes anlässlich des bevorstehenden Tages der Wohnungslosen. 

Demnach erhielten im Jahr 2018 insgesamt 3.041 Personen Hilfe und Unterstützung in den Kontakt- und Beratungsstellen sowie im Ambulant Betreuten Wohnen der diakonischen Wohnungsnotfallhilfe. Hinzu kamen 284 Partnerinnen und Partner, die von der schwierigen Lebenslage mit betroffen waren, sowie 734 Kinder, rund 100 mehr als im Vorjahr (636).

„Wer keine eigene Wohnung hat, keinen Mietvertrag besitzt, sich täglich um eine Schlafmöglichkeit kümmern muss, um sich vor Kälte und Gefahren zu schützen, hat einen Rechtsanspruch auf Hilfe. Auch wenn die Wohnung durch Räumungsklage, durch Kündigung oder Auszug von Partnern oder Kindern gefährdet ist, müssen von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen nach dem Gesetz (Sozialgesetzbuch XII) Hilfe bekommen“, so Kießling weiter. Doch diese Hilfen kommen oft zu spät oder stehen nicht in einem angemessen schnellen Zeitraum zur Verfügung.

So war über die Hälfte der ratsuchenden SGB II-Leistungsberechtigten bereits wohnungslos. „Da die Kosten der Unterkunft doch eigentlich Bestandteil der SGB-II-Leistungen sind, zeigt sich an diesem Befund, dass viele Betroffene keinen oder keinen rechtzeitigen Zugang zu diesen Leistungen hatten und haben, um eine Wohnung halten oder neu beziehen zu können“, resümiert Kießling. Die knappe andere Hälfte bezog zwar SGB II-Leistungen, befand sich aber dennoch in Wohnungsnot. „Schon allein zurückzuzahlende Darlehen erweisen sich als enormer Risikofaktor, denn die materielle Existenz ist nicht gesichert. Die Darlehensaufnahme ist aber oftmals nötig, um beispielsweise Medikamente, einen Kühlschrank oder dringend benötigte Kleidung bezahlen zu können“, weiß Kießling.

Besonders alarmierend: In Sachsen sind fünf Prozent der Bevölkerung 18 bis unter 25 Jahre alt, aber in der Wohnungsnotfallhilfe machen sie den dreifachen Anteil aus, nämlich 15 Prozent. Die Gründe liegen einerseits in den Bedarfsgemeinschaften, aus denen Jugendliche nur mit Genehmigung des Jobcenters ausziehen dürfen und andererseits der harten Sanktionspraxis, die es den Jobcentern erlaubt, bei unter 25-Jährigen schon bei zweimaligem Regelverstoß den gesamten Hartz-IV-Satz inklusive des Mietzuschusses zu streichen.

Die diakonische Wohnungsnotfallhilfe erwartet von der künftigen Regierung daher vorrangig folgende Maßnahmen: 

  • Endlich eine staatliche Wohnungsnotfallstatistik einzuführen, um die wahren Bedarfe sichtbar zu machen.
  • Für jede Region ein Wohnungsnotfallkonzept - wie es beispielsweise die Städte Leipzig und Dresden bereits haben - zu erarbeiten. Damit kann der gesetzlich verankerte Hilfeanspruch wirkungsvoll umgesetzt werden.
  • Den Sozialen Wohnungsbau mit Belegungsrechten voranzutreiben.
  • Zugänge zu Wohnraum für wohnungslose Menschen zu schaffen und zu erleichtern.
  • Die Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft im SGB II an die Realität anzupassen. Die Sanktionspraxis bei unter 25jährigen einzustellen.
  • Professionelle präventive Hilfeangebote zum Wohnraumerhalt zu sichern und einen zeitnahen Zugang von Menschen in Wohnungsnot zur Wohnungsnotfallhilfe zu ermöglichen.
  • Zwangsräumungen durch Mietschuldenübernahme zu verhindern.
  • Stabile Kooperationen der Jobcenter mit der regionalen Wohnungsnotfallhilfe zu sichern.
  • Die medizinische Versorgung von Menschen in Wohnungsnot innerhalb des Regelsystems zu ermöglichen.

Hintergrund: Die Wohnungsnotfallhilfe Diakonie Sachsen bietet Hilfe für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in verschiedenen Formen auf Grundlage von §§ 67 ff. SGB XII an: Dazu gehören acht Fachberatungsstellen, aber auch sechs Tagesaufenthaltsstätten mit Möglichkeiten zur Tagesstrukturierung, Gelegenheit zum Wäschewaschen, Trocknen, zur Körperpflege oder auch zur Zubereitung von warmen Mahlzeiten. Darüber hinaus bieten Einrichtungen Übernachtungs- und Wohnmöglichkeiten oder betreutes Wohnen sowie Straßensozialarbeit an. Die aktuelle Lebenslagenerhebung finden Sie als pdf-Datei im Anhang.