Wahlrecht gilt auch für wohnungslose Menschen

Wenn am 1.September 2019 in Sachsen die Wahlen zum Landtag stattfinden, sind selbstverständlich auch wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse wahlberechtigt. Doch um ihr Wahlrecht auszuüben, müssen sie vorher ihre Eintragung in die kommunalen Wählerverzeichnisse beantragen.
„Wählen gehen ist ein demokratisches Grundrecht. Und auch Menschen ohne festen Wohnsitz sollten davon Gebrauch machen. Jede Stimme zählt gleichviel. Gerade für Menschen, die an den gesellschaftlichen Rand gedrängt sind, ist dies eine wichtige Erfahrung auf Augenhöhe“, sagt Rotraud Kießling, Referentin für Wohnungsnotfallhilfe bei der Diakonie Sachsen. „Doch wählen kann in Deutschland nur, wer im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune gelistet. Da die Sächsische Landeswahlordnung aber vorsieht, dass Bürgerinnen und Bürger ohne Meldeadresse den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis schon bis zum 21. Tag vor dem Wahltermin stellen müssen, bleibt ihnen dazu jetzt gerade noch eine Woche Zeit. Es empfiehlt sich, das jeweilige Wahlamt bis zum Freitag davor, also bis zum 11. August 2019, aufzusuchen. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass man deutsche Staatsbürgerin oder Staatsbürger ist, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat und sich am Wahltag seit mindestens drei Monaten gewöhnlich im Freistaat Sachsen aufhält.“
Die Diakonie Sachsen weist darauf hin, dass lt. §16 der Landeswahlordnung in Sachsen auch Sammelanträge auf Eintragung in die Wählerverzeichnisse möglich sind. Sie müssen aber von allen aufgeführten Wahlberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein.
Rotraud Kießling ruft daher alle Einrichtungen für wohnungslose Menschen dazu auf, ihre Klient*innen an den Treffpunkten und Kontaktstellen auf ihr Wahlrecht hinzuweisen und dabei zu unterstützen, sich als wahlberechtigt eintragen zu lassen. Sei es über Sammelanträge, sei es über den persönlichen Gang zum Wahlamt.